Focus online:
29.7.2010
Atomindustrie dringt auf „15 Jahre plus X“
Das Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle birgt sicherheitstechnische Herausforderungen, bedarf klarer rechtlicher Regelungen und bewegt die Gemüter. Das Forschungsbergwerk Asse II, in das zu Versuchszwecken von 1967 bis 1978 radioaktive Abfälle zur Beseitigung, also dem endgültigen Verbleib eingelagert wurden, war wiederholt ins Fadenkreuz fachlicher und rechtlicher, aber auch politischer Auseinandersetzungen geraten. In den letzten Jahren wurden heftige Kontroversen zu möglichen sicherheitstechnischen Risiken und zu eventuellen atomrechtlichen Defiziten geführt. Im Niedersächsischen Landtag befasst sich seit Juni 2009 ein Untersuchungsausschuss mit einem breiten Spektrum von Fragen. Einen vorläufigen Schlusspunkt setzt eine Atomgesetznovelle, mit deren Inkrafttreten Ende März 2009 der Rechtsstatus der Asse II für die Zukunft geregelt und vor allem für ihre Schließung ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren vorgesehen werden. Zuständig für die Offenhaltung bis zur vom Gesetz vorgeschriebenen unverzüglichen Stilllegung wurde das Bundesamt für Strahlenschutz.
Schon im Zuge der sog. Entsorgungsnovelle zum Atomgesetz im Jahre 1976 wurde der Rechtsstatus der damals bereits mehrere Jahre betriebenen Asse II in den Blick genommen. Die gesetzgeberische Entscheidung, die bestehende Asse II nicht dem atomrechtlichen Planfeststellungserfordernis zu unterstellen, wurde diskutiert. Nach parlamentarischen Auseinandersetzungen über Jahrzehnte soll die Atomgesetzänderung von 2009 rechtlich zur Klärung führen.
Vor diesem Hintergrund sind Betrachtungen zum Atom-, Berg- und Organisationsrecht aufschlussreich. In der erweiterten Fassung eines Vortrags auf dem FORUM Bergrecht am 19. November 2009 in Berlin werden Entwicklungen nachgezeichnet und gesetzgeberische Entscheidungen erläutert.