Keine "Subventionen" für die Stromerzeugung aus Kernenergie

Keine "Subventionen" für die Stromerzeugung aus Kernenergie

Immer wieder wird das Argument genutzt, Kernenergie sei hoch subventioniert und nur deshalb wirtschaftlicher als andere Energieformen. Diese Behauptung ist aber falsch:

Die Bundesregierung betreibt nukleare Energieforschung, subventioniert aber nicht die Nutzung der Kernenergie. Das bedeutet, dass die Kernkraftwerke, die heute Strom erzeugen, zu keiner Zeit durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt wurden - weder im Betrieb, dem Abriss noch bei der Abfallentsorgung.

Die im Bereich der nuklearen Energieforschung eingesetzten staatlichen Mittel dienen der Projektförderung und der Grundfinanzierung der Forschungszentren. Damit soll eine bundeseigene, industrie- und verbandsunabhängige Forschung gewährleistet werden. Zeitgleich trägt der Staat Sorge, dass die zu diesem Zweck errichteten und nicht mehr zur Forschung benötigten kerntechnischen Versuchs- und Demonstrationsanlagen sicher rückgebaut werden.

Der Rückbau der kommerziell genutzten Kernkraftwerke und die Entsorgung der dort entstandenen radioaktiven Abfälle werden hingegen von den verantwortlichen Energieversorgungsunternehmen selbst getragen und nicht aus Steuermitteln bezahlt. Diese Mittel sind bereits im Strompreis enthalten und in den Bilanzen der Unternehmen zu diesem Zweck zurückgestellt.

Auch die Kosten der Endlagerung wie die Errichtung des Endlagers Schacht Konrad und die Erkundung des Salzstocks Gorleben werden von den Abfallverursachern selbst getragen. Der Bund, der gesetzlich mit dem Bau und Betrieb der Anlagen beauftragt ist, stellt hierbei die vorfinanzierten Kosten den Abfallverursachern unmittelbar in Rechnung. Somit kann auch hier nicht von staatlicher Subventionierung der Kernkraft gesprochen werden.

Staatliche Forschungsförderung und Beseitigung kerntechnischer Anlagen im Detail:
Nach Aussage der Bundesregierung betragen die staatlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung im Bereich Kernenergie für den Zeitraum von 1956 bis 2008 ca. 16,8 Mrd. Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Ausgaben im Rahmen des 1. bis 4. Atomprogramms sowie öffentliche Aufwendungen aus Vorarbeiten von 1956 bis 1962 in Höhe von 2.266 Mio. Euro
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Rahmen von Projektförderung und Großforschungseinrichtungen in Höhe von 10.908 Mio. Euro
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Haushalt des Bundes 1998-2008 für die nukleare Energieforschung (ohne Beseitigung kerntechnischer Anlagen) in Höhe von 1.997 Mio. Euro
  • Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Haushalt des Bundes 1998-2008 für die Beseitigung kerntechnischer Anlagen; Risikobeteiligung in Höhe von 1.634 Mio. Euro.